Der Pelletlagerraum
Der Lagerraum für Holzpellets sollte so ausgelegt sein, das mindestens der Jahresbedarf an Pellets gelagert werden kann!
Errichten Sie nach Möglichkeit keine Lagerräume, in denen weniger als drei Tonnen Pellets gelagert werden können. Bei Liefermengen unter drei Tonnen ist i.d.R. ein nicht unerheblicher Mindermengenzuschlag zu zahlen.
Bei der Lagerung von Holzpellets ist nach den Vorschriften der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) zu verfahren. Die FeuVO stellt in vielen Bundesländern bis zu einer Lagermenge von 10.000 Litern (ca. 6,5 Tonne) Holzpellets keine Anforderungen an den Lageraum. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater.
Im Lagerraum sollten sich keine elektrischen Installationen befinden (Explosionsgefahr). Sind Elektroinstallationen unbedingt notwendig, müssen diese explosionsgeschützt ausgeführt werden.
Wasserleitungen sollten vermieden werden (Gefahr durch Rohrbruch und Kondenswasser).
Der Pelletslagerraum sollte rechteckig sein, da ein solcher Lagerraum optimal befüllt werden kann.
Um das Pelletlager befüllen zu können, werden an der Stirnseite des Lagerraumes zwei Anschlüsse benötigt. Ein Anschluss dient zum Einblasen der Pellets, der andere dem Druckausgleich und zum Absaugen des entstehenden Staubes.
Verwenden Sie zur Befüllung des Silos nur Rohre aus Metall, aber keine Wickelfalz- oder Regenrohre. Keinesfalls dürfen Kunststoffrohre eingebaut werden, da sich diese beim Einblasen der Pellets elektrisch aufladen. Die Rohre sind zu erden. Zum Überbrücken größerer Entfernungen gibt es spezielle Pelletschläuche.
Verwenden Sie Rohre mit einer Nennweite von 100 mm (bezeichnet als NW 100 oder DN 100).
Als Kupplungen verwenden Sie sog. "Feuerwehrkupplungen" (System Storz) grundsätzlich der Größe A.
Um das Lagervolumen maximal nutzen zu können, sollten die Rohre möglichst weit oben im Lagerraum montiert werden. Ein Abstand zur Decke von ca. 30 cm ist aber sinnvoll.
Theoretisch können beide Rohre mit der Wand bündig abschließen. Es jedoch sinnvoll, das Einblasrohr rund 20 cm weiter in den Raum hineinragen zu lassen als das Absaugrohr. Auf gar keinen Fall darf das Absaugrohr länger sein als das Einblasrohr!
Grundsätzlich gilt: 90° Bögen nur dann einbauen, wenn Sie unvermeidbar sind! 90° Bögen müssen einen Radius von mindestens 20 cm (R = 2 x D) haben. Das Einblasrohr sollte nicht mit einem Bogen enden. Montieren Sie im Anschluss an einen Bogen noch ein ca. 50 cm langes, gerades Rohrstück.
Werden Rohre miteinander verschweißt, ist zu beachten, daß unsaubere Schweißnähte im Inneren der Rohre zu einer verstärkten Zerstörung der Pellets beim Einblasen führen.
Um die Pellets und die Lagerraumwand vor Beschädigungen zu schützen, muss gegenüber dem Einblasstutzens eine sog. Prallmatte montiert werden! Diese wiederum muss aus Gummi sein. Textilien aller Art haben hier nichts zu suchen, da abgerissene Teile das Fördersystem blockieren können.