Der Pelletslagerraum - Heimwerker vortreten !!
Zunächst sollten Sie darauf achten, woher der Prospekt stammt, in dem Sie sich über die Ausgestaltung des Lagerraumes informiert haben. Da die meisten Heizungshersteller aus Österreich kommen, sind natürlich auch deren Informationsmaterialien auf die Bestimmungen in Österreich zugeschnitten. Und dort gilt nun einmal F90 für Räume, in denen Holzpellets gelagert werden sollen.
In Deutschland ist die Situation völlig anders. Die Lagerung von Brennstoffen wird in der sog. "Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" - kurz FeuVO- geregelt. Nun hat diese Sache zwei Haken. Erster Haken: Jedes Bundesland hat eine eigene FeuVO. Zweiter Haken: In dieser FeuVO wird man das Wort "Holzpellets" vergeblich suchen. Das ist auf der einen Seite kein Wunder, denn diese Verordnungen stammen im Allgemeinen aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, auf der anderen Seite sollte dies aber auch kein Problem darstellen, denn in besagten Feuerungsverordnungen ist von "festen Brennnstoffen" die Rede.
Wenn Sie jedoch ganz großes Pech haben, stellt sich der für Sie zuständige Schornsteinfeger auf den Standpunkt, daß mit der Formulierung "feste Brennstoffe" nur Stückholz gemeint ist, und die Holzpellets derzeit in einem mehr oder weniger rechtsfreien Raum herumschweben. Das kann für Sie die Konsequenz nach sich ziehen, daß Sie einen Lagerraum gemäß einem Hochglanzprospekt aus der benachbarten Alpenrepublik aufs Auge gedrückt bekommen (also F90). In diesem Fall sollten Sie nicht gleich aufgeben und - behördentechnisch gesehen - so weit oben wie möglich nachfragen. Das kann z.B. der Technische Innungswart der Kaminkehrerinnung (alle Nord- und Ostlichter fragen bei der Schornsteinfegerinnung) oder das Wirtschaftsministerium bzw. die nachgeordnete Oberste Baubehörde sein. Unter Umständen kann die Zuständigkeit auch beim Innenministerium liegen. Auf Grund eines Falles in Hessen ließen wir uns jedenfalls ministeriell bestätigen, daß Holzpellets wie feste Brennstoffe zu behandeln sind.
Völlig unabhängig davon, ob und wie nun etwas gesetzlich geregelt ist oder nicht, sollten Sie einige Gesichtspunkte unbedingt beachtet, wenn Sie sich an die Errichtung Ihres Pelletslagers machen:
- Im Lagerraum dürfen sich keine elektrischen Installationen befinden (Explosionsgefahr). Sind Leitungen, Schalter, Verteiler o.ä. nun absolut nicht zu vermeiden, müssen diese in explosionsgeschützter Ausführung montiert werden.
- Wasserleitungen sollten vermieden werden (Rohrbruch, Kondenswasser).
- Der Lageraum sollte (schon aus eigenem Interesse) staubdicht sein.
Der optimale Lagerraum verfügt über einen schrägen (mind. 35°; besser 45°) Boden, damit z.B. über eine Schnecke eine möglichst vollständige Entleerung des Raumes möglich wird. Allerdings geht dabei Raum verloren. Wenn Sie auf den Einbau einer Bodenschräge verzichten, sollten Sie trotzdem dafür sorgen, daß vor einer Neubefüllung des Silos die alten Pellets so vollständig wie möglich verbraucht werden. Das bedeutet, wer - aus welchen Gründen auch immer - keinen schrägen Boden montiert, wird nicht umhinkommen, früher oder später die verbliebenen Pellets mittels Muskelkraft in den Aufnahmebereich der Förderschnecke zu schaufeln. Daß das Pelletslager über eine Tür oder irgendeine andere Möglichkeit verfügt, um in das Innere zu gelangen, sollte selbstverständlich sein.
Um die Pellets einblasen zu können, muß das Lager über zwei Rohre verfügen. Genaueres zu diesem Thema finden Sie unter "Rohre und Kupplungen".
Die Größe des Lagerraumes bestimmt sich nach der Faustregel, daß pro kW Heizlast je ein Kubikmeter Rohlagerraum zu planen ist. Durch den Einbau eines Schrägbodens ergibt sich ein nutzbarer Lagerraum von ca. 60% des Rohlagerraumes. Wenn Sie bisher mit Öl geheizt haben und nun mit dem Gedanken spielen, auf Holzpellets umzusteigen, können Sie den Platzbedarf für das Pelletsilos über Ihren bisherigen Heizölverbrauch bestimmen (Heizölverbrauch in Liter x 2 : 650 = Lagerbedarf in Kubikmeter). Als Anhaltspunkt kann auch gelten: dort, wo die Heizöltanks standen, ist auch ausreichend Platz, um die benötigten Holzpellets zu lagern. Grundsätzlich sollten Sie das Lager so dimensionieren, daß ca. der 1,2 bis 1,5 fache Jahresbedarf an Holzpellets gebunkert werden kann.
Nach oben genannter Faustformel ergibt sich die folgende Beispielrechnung:
Leistung der Heizung: 15 kW
anzusetzender Rohlagerraum: 15 Kubikmeter
nutzbarer Lagerraum: (15 x 0,6) 9 Kubikmeter
mögliche Lagermenge: (9 x 0,65, weil: Schüttgewicht Holzpellets ca. 650 kg/m3) 5850 kg
erforderliche Grundfläche (bei 2,5 m Raumhöhe): 2 x 3 m
Heizöläquivalent: 2925 l
Bevor Sie sich aber Ihr Pelletslager zusammenzimmern, fragen Sie nach möglichen Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern und berufen Sie sich bitte nicht auschließlich auf diese Seite. Informationen über den genauen Stand der Gesetzeslage bekommen Sie bei Ihrem Heizungsbauer, beim Schornsteinfeger oder im Landratsamt.
Lagerraum für Holzpellets: Merkblatt des DEPV per Download.
In einer mehrseitigen Publikation hat der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) die wichtigsten Grundsätze zur Gestaltung eines Lagerraumes für Holzpellets zusammengefaßt. Hier zum herunterladen.